PROJEKT UNTERNEUKIRCHEN
2053
Grundstücksfläche m²
1996
Wohnfläche m²
18
Wohnungen
10
Appartements
3
Etagen
12
Parkplätze
Lage
Die ambulant betreute Senioren-Wohn­gemein­schaft und das betreute Wohnen sind geplant für den Stand­ort Unter­neu­kirchen.

Unter­neu­kirchen (ursprüng­lich Neukirchen) wurde im Zuge der Verwaltungs­reformen in Bayern 1818 eine selbst­ständige Gemeinde. Um Namens­verwechslungen mit Neukirchen an der Alz zu vermeiden, genehmigte die Königliche Regierung am 19. Juli 1857 die Namens­änderung in Unter­neukirchen. Trotz der Industriali­sierung hat sich diese Dorf­gemeinde ihren ländlichen Charakter bewahrt. Zu den Sehens­würdigkeiten gehört das Wahr­zeichen des Ortes, die alte gotische Pfarr­kirche St. Johannes und Ägidius (1479). Eine kleine Land­brauerei mit Brauerei­gaststätte ist ebenso sehenswert. Im Gemeinde­gebiet befinden sich auch einige alte und sehr schön erhaltene Bauern­gehöfte. 2004 bekam Unter­neukirchen eine Umgehungs­straße der B 299, was zu einer Beruhigung der Ortsmitte führte. Zur Gemeinde gehören auch die Ortschaften Gasteig und Ober­schroffen sowie ein Teil der Ortschaft Hart/Alz.

Die Wohn­anlage befindet sich direkt am Marktplatz und profitiert so von einer optimalen Infra­struktur zur Nahversorgung.
Kirche, Banken, Einzel­handels­geschäfte, Metzgerei, Bücherei und weitere Geschäfte des täglichen Bedarfs sind bequem zu erreichen.
Perspektive
In Unter­neukirchen leben 2.950 Menschen. Bei einer realisti­schen Quote von 0,7 % für den Bedarf von Pflege­plätzen pro Einwohner errechnet sich damit allein hier ein Bedarf von 21 Plätzen. Diese alters­gerechten Wohn­plätze fehlen in der Verwaltungs­gemeinschaft, und auch in der näheren Umgebung sind diese nur bedingt vorhanden. Für Investoren ist somit die Voraus­setzung einer guten Belegungs­quote geschaffen.

Natürlich nutzt das Konzept Synergie­effekte zur vorteil­haften Finanzierung von Pflege und Betreuung. Eine 24-Stunden-Betreuung ist beispiels­weise in dem Konzept problemlos und kosten­effizient umsetzbar. Weitere Vorteile für Investoren und Bewohner ergeben sich in der individu­ellen Ausgestal­tung der Betreuung.
Verkehrsinfrastruktur
Autobahn A94 / Neuötting
10,6km
Bundesstrasse B299
0,1km
Bundesstrasse B12
8,3km
Flughafen in München
89,4km
Regionalflugplatz Mühldorf
25km
DB-Bahnhof Tüßling
4,6km
DB-Bahnhof Garching
5,5km
DB-Bahnhof Altötting
6,7km
Einwohnerzahl
Unterneukirchen
2950
Ambulant betreute Senioren-Wohngemeinschaft
Appartement 1 bis 10
Das Konzept der ambulant betreuten Wohn­gemein­schaft basiert auf einem gemein­schaftlichen Leben in einer kleinen, familiären Gruppe mit maximal zwölf Personen. Für alle Bewohner wird ein flexibel und individuell gestalteter Pflege- und Betreuungs-Plan erstellt. Darüber hinaus können auch gruppen­spezifische Betreuungs­angebote (z. B. für Menschen mit Demenz­erkrankung, Migrations­hintergrund etc.) entwickelt und umgesetzt werden.
Als gemeinwesenorientierte Versorgungsmöglichkeit profitiert der Einzelne durch die Integration in ein lokales Wohnumfeld. Durch eine Kooperation und Vernetzung mit bereits bestehenden lokalen Angeboten werden bürgerschaftliches Engagement und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gefördert.

Geeignet sind ambulant betreute Wohngemeinschaften für hilfs- und pflegebedürftige Menschen mit unterschiedlichem Betreuungsbedarf, die gerne in einer überschaubaren Gemeinschaft leben möchten, ohne dabei auf ein weitestgehend selbstverantwortliches und selbstbestimmtes Leben zu verzichten.
Lebensqualität und Selbstbestimmung
Gut wohnen bedeutet Lebens­qualität. Für Menschen, die wegen alters­bedingter körper­licher oder geistiger Ein­schränkungen nicht mehr in ihrer eigenen Häuslich­keit ver­bleiben können, bietet des gemeinsame familien­ähnliche Wohnen in einer ambulant betreuten Senioren-Wohn­gemeinschaft eine attraktive Wohn­alterna­tive.
Ambulant betreute Senioren Wohngemeinschaften ermöglichen älteren Menschen mit Hilfebedarf in einer vertrauten häuslichen Atmosphäre zu leben.
Der individuell gewohnte Lebensrhythmus, persönliche Vorlieben und Bedürfnisse sind maßgeblich. Als eigenständiger Mieter/Eigentümer wählen Sie frei, wer Sie pflegt, betreut und wie Sie Ihren Tagesablauf gestalten wollen. Ihre Angehörigen sind als Vertrauensperson in die ambulant betreute Senioren Wohngemeinschaft eingebunden.

Gut versorgt zu fairen Bedingungen
  • Angehörige und gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter finden in unserem Konzept Entlastung, ohne Verantwortung und Teilnahme abzugeben. Gemeinsam in der Gruppe schaffen sie das beste Umfeld, um jeden Bewohner zu unterstützen. Anders als in anderen Einrichtungen sollen sie ihre Mitwirkung und Einflussnahme nicht aufgeben, sondern werden dazu ermutigt, in einem neuen Rahmen optimale Lösungen für Pflege, Betreuung und Alltag mit allen Beteiligten zu gestalten.
  • Die Bewohnerinnen und Bewohner treffen dabei auf Dienstleister, die die individuelle Selbstbestimmung der Mieter und Mieterinnen respektieren und gerne partnerschaftlich mit Mieterinnen und Mietern und deren Angehörigen und gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern zusammenarbeiten. Alle unsere Mitarbeiter möchten sich auf die familienähnlichen und gemeinschaftsorientierten Sozialstrukturen einlassen und übernehmen ihre Verantwortungen flexibel, kompetent und transparent. Ganz gleich ob im Bereich Pflege, Betreuung oder Hauswirtschaft.
  • Grundlage dafür sind Teamfähigkeit und Dialogbereitschaft sowie die Fähigkeit, sich auf individuelle Bedürfnisse einzustellen.
Gremium der Selbstbestimmung
Der Wunsch nach Selbstbestimmung und persönlicher Gestaltung des eigenen Lebens bleibt unabhängig vom Alter oder bestehendem Hilfs- und Pflegebedarf bestehen. Für das Selbstwertgefühl und die Lebensqualität älterer Menschen ist dies von zentraler Bedeutung. Das Herz einer solchen Wohnform bildet somit das sogenannte Gremium der Selbstbestimmung. Mitglied in diesem wird jede Mieterin und jeder Mieter der ambulant betreuten Senioren Wohngemeinschaft durch ihren/seinen Einzug. Das Gremium ist die organisiert strukturierte Form der Selbstbestimmtheit der Bewohner einer Wohngemeinschaft mit der Zielsetzung, alle Wohngemeinschaft betreffenden Entscheidungen treffen zu können.

Neben den organisatorischen Aspekten bietet das Gremium der Selbstbestimmung, das alle 6 - 8 Wochen mit Moderation zusammen kommt, auch noch Platz für
  • Gegenseitige Entlastung bei den Aufgaben und Verantwortungen
  • Gegenseitigen Schutz vor Überforderung der Beteiligten
  • Entwicklung von Ideen und Lösungsmöglichkeiten
  • Erlernen und Ausprobieren von Neuem in der Gemeinschaft
  • Erleben und Stärken von Gemeinschaftsgefühlen
Selbstverständnis
Ziel des Wohngemeinschaftsobjekts ist es, die Bewohner in allen Lebenslagen zu begleiten und ihre individuellen Fähigkeiten zu fördern und in die Gruppe zu integrieren.
Gemeinsam den Speiseplan erstellen, zusammen kochen, Einkäufe erledigen, Ausflüge organisieren, kurz: sich aktiv am Alltag der Gemeinschaft zu beteiligen, stärkt die körperliche und geistige Fitness.

Trotzdem besteht natürlich jederzeit die Möglichkeit auf Privatsphäre, je nach den Vorlieben des Einzelnen. Auch Haustiere sind nach Absprache mit dem Gremium der Selbstbestimmung möglich.
Betreutes Wohnen
Appartement 11 bis 25

Geeignet ist das betreute Wohnen grundsätzlich für hilfs- oder pflegebedürftige Menschen mit unterschiedlichem Betreuungsbedarf
  • vorrangig jedoch für ältere Menschen mit oder ohne Pflegestufe
  • für psychisch kranke Menschen oder
  • z.B. hilfsbedürftige Jugendliche
Vorteile:
  • gemeinwesenorientierte Versorgungsmöglichkeit durch die Integration in ein lokales Wohnumfeld
  • Kooperation und Vernetzung von bereits bestehenden lokalen Angeboten und dadurch auch Förderung von bürgerschaftlichem Engagement
  • Nutzung von Synergieeffekten zur Finanzierung von Pflege, Betreuung sowie Grundversorgung
  • Volle Kostenkontrolle bei den zusätzlich benötigten Leistungen
  • Ansprechpartner vor Ort

Angehörige bzw. gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, die
  • Entlastung suchen, aber weiterhin Verantwortung übernehmen wollen
  • Interesse haben, die Mieterin bzw. den Mieter zu unterstützen
  • Mitwirkung und Einflussnahme in Bezug auf Pflege, Betreuung und Alltagsgestaltung nicht aufgeben wollen
  • in räumlicher Nähe zum betreuten Wohnen leben
Dienstleistungsanbieter, die
  • individuelle Selbstbestimmung der Mieter und Mieterinnen respektieren und anerkennen
  • gerne partnerschaftlich mit Mieterinnen und Mietern und deren Angehörigen bzw. gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern zusammenarbeiten
  • sich auf familienähnliche bzw. gemeinschaftsorientierte Sozialstrukturen einlassen wollen
  • flexibel, kompetent und transparent ja nach Auftrag Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft anpassen können
  • Kooperationsbereitschaft gegenüber anderen lokalen Angeboten besitzen
Lebensqualität und Selbstbestimmung
Gut wohnen bedeutet Lebensqualität. Für Menschen, die wegen altersbedingter körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht mehr in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, bietet das betreute Wohnen eine attraktive Wohnalternative. Der individuell gewohnte Lebensrhythmus, persönliche Vorlieben und Bedürfnisse sind maßgeblich für ein gutes Lebensgefühl.
Als Mieter/Eigentümer leben Sie, wie zuhause, in Ihrem individuellen Rhythmus. Sie wählen, bei Bedarf, frei, wer Sie pflegt, betreut und wie Sie Ihren Tagesablauf gestalten wollen. Ihre Angehörigen können als Vertrauensperson in das betreute Wohnen mit eingebunden werden. Zusätzlich zum Mietvertrag ist ein Betreuungsvertrag für Grundleistungen (Notruf etc.) abzuschließen.

IMMOBILIE
Selbstbestimmtheit ist – auch im Alter – ein grundlegendes Bedürfnis. Ebenso wie ein soziales Umfeld und die entsprechende gesundheitliche Versorgung. Um diese Bedürfnisse zu wahren und dem Menschen mit Respekt zu begegnen, ist das Konzept der ambulant betreuten Senioren-Wohngemeinschaften sowie des betreuten Wohnens entstanden.

Die Wohngemeinschaft sowie die Wohnungen des betreuten Wohnens, fallen als Sonderform nicht unter das Pflegeheimgesetz. Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um eine privat genutzte Wohnimmobilie – die den Vorschriften für ambulant betreute Senioren-Wohngemeinschaften oder des betreuten Wohnens entsprechen. Bei der Planung unseres Gebäudes wurden alle Faktoren berücksichtigt, die eine fachgerechte Pflege ermöglichen und dabei das Gefühl selbstbestimmten Wohnens sicherstellen.



Das Projekt, das auf dem Vertragsgründstück (2053 m²) am Rathausplatz 12, 84579 Unterneukirchen errichtet wird, umfasst:

Senioren-Wohngemeinschaft
  • 10 private Zimmer 22,64 m²
  • 10 private Bäder 5,80 m²
  • 10 private Terrassen (10,84) 5,42 m²
  • 1 Hauswirtschaftsraum 9,76 m²
  • 1 Pflegebad 17,71 m²
  • 1 Gäste-WC 5,40 m²
  • 2 Abstellräume gesamt 19,89 m²
  • 1 Leseraum 13,35 m²
  • 1 Gemeinschaftswohnzimmer 30,20 m²
  • 1 Gemeinschaftsküche 55,33 m²
  • 1 Speis 5,77 m²
  • 1 Gemeinschaftsterrasse(58,88)29,32 m²
  • Flurbereich 89,31 m²
  • Eingangsbereich 20,20 m²
Betreutes Wohnen
  • 12 Wohneinheiten (13 - 24) 59,32 m²
  • 12 Balkon (18,27) 9,14 m²
  • 1 Wohneinheit (11) 65,19 m²
  • 1 private Terrasse (12,36) 6,18 m²
  • 1 Wohneinheit (12) 67,10 m²
  • 1 Balkon (11,00) 5,50 m²
  • 1 Wohneinheit (25) 37,28 m²
  • 1 Balkon (9,14) 4,57 m²
  • 1 Wohneinheit (28) 59,16 m²
  • 1 Teileigentum (29) 52,14 m²
  • 1 Balkon (26,48) 13,24 m²
  • 1 Abstellraum 4,91 m²
Penthouse Wohnungen
  • 1 Wohneinheit 95,66 m²
  • 1 Balkon (9,14) 4,57 m²
  • 1 Wohneinheit 120,51 m²
  • 1 Dachterrasse (17,57) 8,79 m²
  • 1 Abstellraum 4,91 m²
Zusätzlich
  • 4 Technikräume gesamt 23,06 m²
  • 1 Heizraum 8,38 m²
  • 6 Carports
  • 6 Stellplätze
  • 1 Aufzug für Liegendtransport
  • Abstellfläche für Fahrräder
  • Abstellfläche für Wertstoffe
  • Eingangsbereich EG 18,33 m²
  • Eingangsbereich OG1 18,47 m²
  • Flurbereich OG1 140,06 m²
  • Eingangsbereich OG2 6,69 m²
  • Flurbereich OG2 93,78 m²
Gesamtwohnfläche: 1996,34 m²

Rauminhalt Gebäude: 8621,70 m³

Grundstück Flur-Nummer: 21/65, 21/125, 126/6

Grundbuch Oberburgkirchen Blatt 640

Angaben gem. Architekturbüro Be3 auf Grundlage der WohnflV
AUSSTATTUNG
Seniorengerechtes
Wohnen
KFW 55
Barrierefreiheit
Bodentiefe Terrassen
und Balkontüren
Personenaufzug
Liegendtransport
Elektrische Rolläden
Innenstation Freisprecher
für Assistenznotruf
Zentralheizung
Pellets
Kunststofffenster
mit Dreifachverglasung
Haus- und Mietverwaltung
Tür-/Gegensprechanlage
Bodenbeläge
PVC/Linoleum/Laminat/Fliesenboden (rutschhemmend)
Balkon, Terrasse
Wohnungsabhängig
Kabelanschluss TV
und Internet
Telefonanlage
Bad mit Dusche
Fußbodenheizung
Be- und Entlüftungsanlage
mit Wärmerückgewinnung
Fahrradport
mit Anschlüssen
für E-Bikes
Elektroanschluss zum
Carport
für Ladestation Elektroautos
Vorinstallation PV-Anlage
24h-Betreuung
Senioren-Wohngemeinschaft
24h-Notruf
Betreutes Wohnen
Wohnbeispiel (Verkauf erfolgt ohne Möblierung)
WOHNUNGEN



KAUFEN

Alle Angaben dieser Investitionsbeispiele wurden mit Sorgfalt erstellt. Angaben zur Grunderwerbsteuer, sowie die Ca. Angaben - Grund- buch und Notarkosten basieren auf der aktuellen Rechtslage, für deren Änderung wird außer bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz keine Haftung übernehmen. Alle anderen Kostenangaben sind auf Basis eines Referenzobjektes ermittelt. Diese Beträge sind sämtlich als Ca. Angaben zu verstehen und mit Abweichungen aufgrund individueller Objektmerkmale oder marktüblicher Schwankung ist zu rechnen. Aus diesem Grund können wir für die Kostenangabe keine Haftung übernehmen. Für in diesem Sinne fehlerhafte Kostenangaben haften wir nicht, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Zudem übernimmt SunnySideResidence GmbH keine Haftung für die Wahl des Generalmieter.



Die Fälligkeit ist gesetzlich geregelt. Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Bezahlung ist laut Kaufvertrag eine Finanzierungszusage Ihrer Bank innerhalb von 3 Wochen nach Vertragsabschluss an die SunnySideResidence GmbH zu übergeben.


Der Kaufpreis ist wie folgt zur Zahlung fällig:
  • 25 % nach Beginn der Erdarbeiten
  • 28 % nach Fertigstellung des Rohbau einschließlich Zimmererarbeiten
  • 11,9 % nach Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen Der Rohrinstallation, der Heizungsanlage, der Sanititäranlagen, Elektroanlagen
  • 7 % Fenstereinbau einschließlich Verglasung
  • 9,1 % Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten, Estrich, Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
  • 10,5 % Fertigstellung der Fassadenarbeiten, nach Bezugsfertigkeit und gegen Besitzübergabe
  • 3,5 % nach vollständiger Fertigstellung

Der zum Einbehalt gewährte Restbetrag von 5 % nach 632 a BGB, wird zur Zahlung fällig, wenn das Objekt ohne wesentliche Mängel zum Zeitpunkt der Abnahme fertig gestellt ist. Wenn der Verkäufer eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Objekts stellen kann, erhöht sich die erste Abschlagszahlung um 5% auf 30%. Die Teilbeträge sind 14 Tage nach Erhalt des jeweiligen Baustandberichtes zu zahlen.


Wenn Sie eine Wohneinheit gekauft haben, steht es Ihnen natürlich frei, diese selbst zu belegen. Hierbei sind jedoch folgende Vorgehensweisen zu berücksichtigen, um den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
  • Sollten Sie planen, nach dem Bauende die Wohneinheit sofort selbst nutzen zu wollen, müssen Sie dies bereits bei Vertragsabschluss anzeigen.
  • Bei dem Anzeigen einer Eigennutzung nach Bauende und bei voller Belegung der Wohneinheiten kann eine Eigennutzung nur erfolgen, wenn eine Wohneinheit frei ist. Gegebenenfalls ist es dann nicht möglich, die eigene Wohneinheit zu nutzen.
  • Die Wohnanlage am Rathausplatz ist als ein Zuhause fürs Alter gedacht. Einen Mietvertrag aufgrund des Bedarfs der Eigennutzung zu kündigen, ist daher nicht möglich. Für individuelle Problemstellungen und Anfragen steht die SunnySideResidence GmbH mit Rat und Tat zur Seite. In der Gemeinschaft Lösungen zu finden, ist unser grundlegendes Anliegen.

Bei Kaufinteresse benutzen Sie bitte unser Kontakt-Formular
MIETEN
In der Regel werden unbefristete Mietverträge abgeschlossen. Für Mieter gelten dieselben Kündigungsfristen wie bei privaten Mietverträgen üblich. Vermieter verzichten auf ein Kündigungsrecht wegen Eigenbedarf. In allen Fragen zum Vermieten oder Mieten einer Wohneinheit steht Ihnen die SunnySideResidence GmbH als Gesprächspartner zur Verfügung.

Mietanfragen bitte an: