PROJEKT UNTERNEUKIRCHEN 2021
3217
Grundstücksfläche m²
2622
Wohnfläche m²
29
Wohnungen
1
Büro
1
Tagespflege
4
Etagen
17
Stellplätze
12
Carports
9
Garagen
Lage
Die Tagespflege und das betreute Wohnen sind geplant für den Standort Unterneukirchen.

Die Gemeinde Unterneukirchen liegt an der B 299 (von Altötting nach Traunstein), erstreckt sich über 23 km² und zählt 3.273 Einwohner (Stand: 31. März 2020) Die Verbindung von Altötting nach Neukirchen wurde bereits 1692 errichtet. Um Namensverwechslungen zu vermeiden, änderte die Königliche Regierung am 19. Juli 1857, auf das Gesuch des Königlichen Landgerichtes, einen früheren Beschluss ab und fortan durfte sich der Pfarrort Unterneukirchen nennen.

Die wirtschaftliche Bedeutung wuchs mit dem Bau des Alzkanales 1916-22 und der Errichtung der Carbidfabrik im Ortsteil Hart, die 1917-20 errichtet wurde.

Von Altötting herkommend, prägt die Silhouette der Johanneskirche den Ort (1312). Die ehemals von der Landwirtschaft geprägte Gemeinde weist nun, neben der heutigen AlzChem Hart, vielfältige Gewerbe-, Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe auf. Für weitere gewerbliche Ansiedlungen stehen erhebliche Flächen zur Verfügung, aber auch im Wohnbereich hat die Gemeinde ein beachtliches Angebot aufzuweisen.

Seit der Fertigstellung der Ortsumfahrung der B299 wurden neue Baugebiete erschlossen und die Einwohnerzahl stieg seither deutlich an. Das große Ziel der Gemeinde mit der Schaffung eines Ortszentrums mit deutlicher Stärkung der Grundversorgungseinrichtungen konnte in 2020 abgeschlossen werden. Diese neue Ortsmitte mit der gotischen Johanneskirche (1479), einem Kommunalbau mit Rathaus, einem Dorfanger als Veranstaltungsort und eines Wohn- und Gewerbebaus mit einem neuen, modernen Lebensmittelmarkt bietet auch einen zentralen Dorfplatz. Umrahmt wird dieser Platz auch von einer sehr renommierten Einrichtung für Betreutes Wohnen sowie einer ambulant betreuten Senioren-Wohngemeinschaft der SunnysideResidence GmbH.

Umso mehr freut sich der Ort, dass aufgrund der großen Nachfrage nach diesen flexiblen Wohn- und Betreuungsangeboten nunmehr eine weitere Einrichtung in kurzer Entfernung zum Ortskern errichtet wird.

Text: Jochen Englmeier, 1. Bürgermeister
Perspektive
In Unterneukirchen leben 3200 Menschen. Das Konzept nutzt Synergieeffekte zur vorteilhaften Finanzierung von Pflege und Betreuung. Auch eine 24-Stunden-Betreuung ist in dem Konzept problemlos und kosteneffizient umsetzbar.
Weitere Vorteile für Investoren und Bewohner ergeben sich in der individuellen Ausgestaltung der Betreuung.
Verkehrsinfrastruktur
Autobahn A94 / Neuötting
10,6km
Bundesstrasse B299
0,1km
Bundesstrasse B12
8,3km
Flughafen in München
89,4km
Regionalflugplatz Mühldorf
25km
DB-Bahnhof Tüßling
4,6km
DB-Bahnhof Garching
5,5km
DB-Bahnhof Altötting
6,7km
Einwohnerzahl
Unterneukirchen
3200
Betreutes Wohnen
Appartement 1 bis 28

Geeignet ist das betreute Wohnen grundsätzlich für hilfs- oder pflegebedürftige Menschen mit unterschiedlichem Betreuungsbedarf
  • vorrangig jedoch für ältere Menschen mit oder ohne Pflegestufe
  • für psychisch kranke Menschen oder
  • z.B. hilfsbedürftige Jugendliche
Vorteile:
  • gemeinwesenorientierte Versorgungsmöglichkeit durch die Integration in ein lokales Wohnumfeld
  • Kooperation und Vernetzung von bereits bestehenden lokalen Angeboten und dadurch auch Förderung von bürgerschaftlichem Engagement
  • Nutzung von Synergieeffekten zur Finanzierung von Pflege, Betreuung sowie Grundversorgung
  • Volle Kostenkontrolle bei den zusätzlich benötigten Leistungen
  • Ansprechpartner vor Ort

Angehörige bzw. gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, die
  • Entlastung suchen, aber weiterhin Verantwortung übernehmen wollen
  • Interesse haben, die Mieterin bzw. den Mieter zu unterstützen
  • Mitwirkung und Einflussnahme in Bezug auf Pflege, Betreuung und Alltagsgestaltung nicht aufgeben wollen
  • in räumlicher Nähe zum betreuten Wohnen leben
Dienstleistungsanbieter, die
  • individuelle Selbstbestimmung der Mieter und Mieterinnen respektieren und anerkennen
  • gerne partnerschaftlich mit Mieterinnen und Mietern und deren Angehörigen bzw. gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern zusammenarbeiten
  • sich auf familienähnliche bzw. gemeinschaftsorientierte Sozialstrukturen einlassen wollen
  • flexibel, kompetent und transparent ja nach Auftrag Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft anpassen können
  • Kooperationsbereitschaft gegenüber anderen lokalen Angeboten besitzen
Lebensqualität und Selbstbestimmung
Gut wohnen bedeutet Lebensqualität. Für Menschen, die wegen altersbedingter körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht mehr in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, bietet das betreute Wohnen eine attraktive Wohnalternative. Der individuell gewohnte Lebensrhythmus, persönliche Vorlieben und Bedürfnisse sind maßgeblich für ein gutes Lebensgefühl.
Als Mieter/Eigentümer leben Sie, wie zuhause, in Ihrem individuellen Rhythmus. Sie wählen, bei Bedarf, frei, wer Sie pflegt, betreut und wie Sie Ihren Tagesablauf gestalten wollen. Ihre Angehörigen können als Vertrauensperson in das betreute Wohnen mit eingebunden werden. Zusätzlich zum Mietvertrag ist ein Betreuungsvertrag für Grundleistungen (Assistenznotruf etc.) abzuschließen.

IMMOBILIE
Selbstbestimmtheit ist – auch im Alter – ein grundlegendes Bedürfnis. Ebenso wie ein soziales Umfeld und die entsprechende gesundheitliche Versorgung. Um diese Bedürfnisse zu wahren und dem Menschen mit Respekt zu begegnen, ist das Konzept des betreuten Wohnens entstanden.

Die Wohnungen des betreuten Wohnens, fallen als Sonderform nicht unter das Pflegeheimgesetz. Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um eine privat genutzte Wohnimmobilie, die den Vorschriften des betreuten Wohnens entsprechen. Bei der Planung unseres Gebäudes wurden alle Faktoren berücksichtigt, die eine fachgerechte Pflege ermöglichen und dabei das Gefühl selbstbestimmten Wohnens sicherstellen.



Das Projekt, das auf dem Vertragsgründstück (3217 m²) an der Mauerberger Str. 2, 84579 Unterneukirchen errichtet wird, umfasst:


Betreutes Wohnen
  • 16 Wohneinheiten (1 - 16) 54,60m²
  • 4 private Terrassen (13,39m2) 6,69m2
  • 12 Balkon 6,69 m² (13,39m2)
  • 1 Wohneinheit (17) 86,83m²
  • 1 Terrasse (26,65m2) 13,33m²
  • 11 Wohneinheit (18 - 28) 77,34m²
  • Nutzbare Gemeinschaftsflächen (1 - 28) 72,90m2
    (Stuhllager, Gesellschaftsraum, Assistenzzimmer, Abstellraum, Terrasse)
Tagespflege
  • 1 Eingangsbereich 19,22m2
  • 1 Kochen/Essen 56,74m2
  • 1 Lagerraum 6,54 m2
  • 1 Therapieraum 18,75 m2
  • 1 Wohnraum 44,00m2
  • 1 Büro 7,50m2
  • 1 Hauswirtschaftsraum 5,75m2
  • 1 Behinderten-Toilette Damen 4,88m2
  • 1 Behinderten-Toilette Herren 4,60m2
  • 1 Toilette Personal 3,39m2
  • 1 Dusche 7,93m2
  • Ruheraum 1 14,98m2
  • Ruheraum 2 20,94m2
  • 1 Flur 9,36m2
  • 1 Terrasse (62,78m2) 31,39 m2
Zusätzlich
  • Büro 53,20m2
  • 2 Technikräume gesamt 23,54m²
  • 1 Heizraum 12,76m2
  • Abstellfläche für Wertstoffe 16,02m2
  • Abstellfläche für Geräte 9,58m2
  • 9 Garagen
  • 12 Carports
  • 17 Stellplätze
  • 1 Aufzug für Liegendtransport
  • Haupteingang EG 55,06m2
  • Treppenhaue EG 37,19m2
  • Flur EG 40,40m2
  • Treppenhaus OG1 31,19m2
  • Flur OG1 83,40 m2
  • Treppenhaus OG2 31,19m2
  • Flur OG2 85,20m2
  • Treppenhaus OG3 7,69m2
  • Penthousewohnung
Gesamtwohnfläche: 2622,7 m²

Rauminhalt Gebäude: 13.269 m³

Grundstück Flur-Nummer: 15/1

Grundbuch Oberburgkirchen Blatt 532

Angaben gem. Architekturbüro Be3 auf Grundlage der WohnflV
AUSSTATTUNG
Seniorengerechtes
Wohnen
KFW 40 Plus
Barrierefreiheit
(siehe Baubeschreibung)
Personenaufzug
Liegendtransport
Elektrische Rolläden
Innenstation Freisprecher
für Assistenznotruf
Zentralheizung
Pellets
Kunststofffenster
mit Dreifachverglasung
Haus- und Mietverwaltung
Tür-/Gegensprechanlage
Bodenbeläge
PVC/Linoleum/Laminat/Fliesenboden (rutschhemmend)
Balkon, Terrasse
Wohnungsabhängig
Kabelanschluss TV
und Internet
Telefonanlage
Bad mit Dusche
Fußbodenheizung
Be- und Entlüftungsanlage
mit Wärmerückgewinnung
PV-Anlage
24h-Assistenznotruf
Betreutes Wohnen
WOHNUNGEN





Wohnbeispiel WE 18 bis 28 (Verkauf erfolgt ohne Möblierung)
KAUFEN

Alle Angaben dieses Investitionsbeispiels wurden mit Sorgfalt erstellt. Angaben zur Grunderwerbssteuer, sowie die ca.Angaben - Grundbuch und Notarkosten basieren auf der aktuellen Rechtslage, für deren Änderung wird ausser bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz keine Haftung übernehmen. Alle anderen Kostenangaben sind auf Basis eines Referenzobjektes ermittelt. Diese Beträge sind sämtlich als ca. Angaben zu verstehen und mit Abweichungen aufgrund individueller Objektmerkmale oder marktüblicher Schwankungen ist zu rechnen. Aus diesem Grund können wir für die Kostenangabe keine Haftung übernehmen. Für in diesem Sinne fehlerhafte Kostenangabe haften wir nicht, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Zudem übernimmt die SunnySideResidence GmbH keine Haftung für den Generalmieter.



Die Fälligkeit ist gesetzlich geregelt. Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Bezahlung ist laut Kaufvertrag eine Finanzierungszusage Ihrer Bank innerhalb von 3 Wochen nach Vertragsabschluss an die SunnySideResidence GmbH zu übergeben.


Der Kaufpreis ist wie folgt zur Zahlung fällig:
  • 30 % der Gesamtsumme nach Beginn der Erdarbeiten
danach jeweils der genannte Prozentsatz von der restlichen Vertragssumme
  • 40 % nach Fertigstellung des Rohbau einschließlich Zimmererarbeiten
  • 8 % nach Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen
  • 3 % nach der Rohrinstallation der Heizungsanlage
  • 3 % nach der Rohrinstallation der Sanitäranlagen
  • 3 % nach der Rohrinstallation Elektroanlagen
  • 10 % Fenstereinbau einschließlich Verglasung
  • 6 % Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten
  • 3 % Estrich
  • 4 % Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
  • 12 % nach Bezugsfertigkeit (innen komplett fertig)
  • 3 % Fertigstellung der Fassadenarbeiten
  • 5 % nach vollständiger Fertigstellung



Wenn Sie eine Wohneinheit gekauft haben, steht es Ihnen natürlich frei, diese selbst zu belegen. Hierbei sind jedoch folgende Vorgehensweisen zu berücksichtigen, um den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
  • Sollten Sie planen, nach dem Bauende die Wohneinheit sofort selbst nutzen zu wollen, müssen Sie dies bereits bei Vertragsabschluss anzeigen.
  • Bei dem Anzeigen einer Eigennutzung nach Bauende und bei voller Belegung der Wohneinheiten kann eine Eigennutzung nur erfolgen, wenn eine Wohneinheit frei ist. Gegebenenfalls ist es dann nicht möglich, die eigene Wohneinheit zu nutzen.
  • Die Wohnanlage am Rathausplatz ist als ein Zuhause fürs Alter gedacht. Einen Mietvertrag aufgrund des Bedarfs der Eigennutzung zu kündigen, ist daher nicht möglich. Für individuelle Problemstellungen und Anfragen steht die SunnySideResidence GmbH mit Rat und Tat zur Seite. In der Gemeinschaft Lösungen zu finden, ist unser grundlegendes Anliegen.

Bei Kaufinteresse benutzen Sie bitte unser Kontakt-Formular
MIETEN
In der Regel werden unbefristete Mietverträge abgeschlossen. Für Mieter gelten dieselben Kündigungsfristen wie bei privaten Mietverträgen üblich. Vermieter verzichten auf ein Kündigungsrecht wegen Eigenbedarf. In allen Fragen zum Vermieten oder Mieten einer Wohneinheit steht Ihnen die SunnySideResidence GmbH als Gesprächspartner zur Verfügung.

Mietanfragen bitte an: